Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten

 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

bitte melden Sie uns unverzüglich, wenn bei Ihrem Kind Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Scharlach, Hepatitis B, Hepatitis A, Noro-Viren oder Rota-Viren diagnostiziert wurde.

 

Nur so können wir schwangere Lehrkräfte und Mitschüler vor Ansteckung schützen.

 

Bitte weisen Sie Ihr Kind auch darauf hin, dass es häufig die Hände mit Seife oder Desinfektionsmittel wäscht.

  • gebrauchte Taschentücher schnell entsorgt oder verschlossen aufbewahrt.
  • in den Ellebogen hustet.
  • auf Händeschütteln verzichtet.

 Weitere Informationen zur Meldepflicht von ansteckenden Krankheiten finden Sie im unteren Download!

Download
Gemeinsam vor Infektionen schützen
GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN.pdf
Adobe Acrobat Dokument 156.0 KB